Kirchliche Konzerte mit Christlicher Popularmusik gefährdet

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Die Entscheidung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD), den Pauschalvertrag mit der GEMA zu kündigen, hat weitreichende Konsequenzen für Kirchenkonzerte sowie die Finanzierung von Musikrechten. 

Bis Anfang 2024 ermöglichte es eine Pauschalregelung Gemeinden und Kirchenmusik-Instituten eine unkomplizierte Durchführung von Musikveranstaltungen, da lediglich eine Meldung der Konzerte durch die Gemeinden erforderlich war und die Finanzierung über den Pauschalvertrag erfolgte. Mit der Aufhebung dieser Regelung sind nun die einzelnen Gemeinden selbst verantwortlich für der entsprechenden Gebühren bei der GEMA. 

Nach einem Jahr zeigt sich: Diese neue Regelung führt dazu, dass viele Verantwortliche in den Gemeinden aus administrativen und finanziellen Gründen zunehmend auf GEMA-freie Musik ausweichen. Dies hat gravierende Folgen für lebende Komponistinnen und Komponisten – insbesondere im Bereich der Christlichen Popularmusik. Sie verlieren eine wichtige Einnahmequelle, da ihre Werke nun seltener aufgeführt werden und somit so gut wie keine Tantiemen mehr über die GEMA generiert werden. Gleichzeitig verschwinden Neue Geistliche Lieder, Gospel und Worship aus dem Konzert-Repertoire in katholischen Kirchen. 

Die Verhandlungen über die Verlängerung der früheren Pauschalregelung wurde laut GEMA im Herbst durch den VDD beendet. Das wirft viele Fragen auf: Warum wurde sie getroffen, und welche Verwendung findet das eingesparte Geld? Finanzielle oder administrative Überlegungen mögen eine Rolle gespielt haben, jedoch erschwert diese Maßnahme das Musizieren und die Unterstützung zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler erheblich. 

Der Verband für Christliche Popularmusik in den Diözesen Deutschlands (VCPD), der Künstlerinnen und Künstler aus diesem Bereich vertritt, protestiert entschieden gegen diese Entscheidung. Der Rückgang der Aufführungen moderner, lizenzpflichtiger Musik in Kirchen und Gemeinden gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Kunstschaffenden, sondern auch das zeitgenössische Repertoire der Kirche. Musik ist ein zentrales kulturelles Erbe der Kirche und eine Brücke zu aktuellen gesellschaftlichen Strömungen. 

Wir fordern den VDD daher auf, diese Entscheidung zu überdenken und gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung zu finden, die sowohl den finanziellen Herausforderungen der Gemeinden gerecht wird als auch die Rechte und die Existenzgrundlage von Komponistinnen und Komponisten sichert. Die Balance zwischen ökonomischen Anforderungen der Kirche und der Förderung kirchlicher Musikschaffender muss gewährleistet sein, um die Zukunftsfähigkeit der Kirchenmusik zu sichern. 

Verband für Christliche Popularmusik in den Diözesen Deutschlands e. V.
Der Bundesvorstand